Jetzt unkompliziert und vollkommen unbürokratisch von der Beratungsförderung des Bundes (BMWi / BAFA) proftieren: Eine KOSTENFREIE Beratung – zu Themen wie bspw. Liquiditätssicherung, Finanzierung oder Fragen wie „Wo kann ich wie nach der Krise ansetzen?“ – im Wert von 4.000 € in Anspruch nehmen!
Die 4.000 € werden vom Bund übernommen und müssen nicht zurückgezahlt werden und auch nicht vorfinanziert werden.
Ein kurzes Vorgespräch mit dem Berater und ein Online-Antrag – das war schon alles!
Wichtig ist nur: Der Berater muss für das BAFA Beratungs-Programm gelistet/freigeschaltet sein. Dies dient schon immer für den zu Beratenden als Schutz und auch als Qualifizierungsnachweis des Beraters.
Stephan Herwartz ist seit langen jahren gelisteter Berater für das BAFA Beratungsprogramm „Unternehmerisches Know-how“ und hat innhalb des Programms schon viele erfolgreiche Beratungen durchgeführt.
Von ihm betreute Beratungsprojekte wurden bereits vielfach für Wachstums- und Gründerpreise nominiert und mehrfach ausgezeichnet.
Das Programm zur geförderten Beratung wird durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verantwortet. Zur vereinfachten Unterstützung in der Corona-Krise wurde entschieden, dass die Beratung nun mit 100 % bezuschusst wird.
Wer kann Beratung in Anspruch nehmen?
Alle Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen – also Mittelstand und Kleinbestriebe , die Auswirkungen durch die Corona-Krise verkraften haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Beratungen bis zu 4.000 Euro werden komplett durch den Staat bezahlt.
Wie wird die Beratung aktuell durchgeführt?
Die Beratung kann sofort nach Freigabe des Antrages durchgeführt werden. Es ist nicht notwendig sich dafür persönlich zu treffen. Die Beratung kann aktuell Remote über Video-Chats durchgeführt werden.
Wir machen dies nicht erst seit Beginn der Corona-Krise und sind somit bestens darauf eingestellt.
Welche Beratung kann erfolgen?